Zensus 2022: Eigentümer und Verwalter in der Pflicht
Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt: Neben der "Volkszählung" werden auch der Gebäude- und Wohnungsbestand und Details zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen Angaben zu den Gebäude- und Wohnungsmerkmalen sowie zu Namen und zur Anzahl der Bewohner machen.

Grundsteuer: Reform im Anmarsch
Die neue Grundsteuer gilt zwar erst ab 1.1.2025, aber Eigentümer von Grundstücken müssen bereits zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Die Erklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch per ELSTER übermittelt werden. "Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt", sagt Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des IVD l Die Immobilienunternehmer. Bei Eigentumswohnungen sind die einzelnen Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Verwalter.

Telekommunikationsgesetz: Aus für Umlagefähigkeit
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung ist damit abgeschafft. Für Hausverteilnetze, die nach dem 1.12.2021 errichtet wurden, können die Kosten ab sofort nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden. Für Bestandsimmobilien gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2024 – diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) im alten Jahr noch bestätigt.

Heizkostenverordnung mit neuen Pflichtangaben
Seit dem 1.12.2021 gilt die neue Heizkostenverordnung (HeizKV). Eine tragende Rolle spielt die fernauslesbare Technik: Für Eigentümer, in deren Immobilien fernablesbare Messgeräte installiert sind, gilt jetzt zum Beispiel eine Mitteilungs- und Informationspflicht. Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Auch die Heizkostenabrechnung ändert sich. Es gibt neue Pflichtangaben, etwa ein Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch.


WEG-Recht: Zertifizierter Verwalter und Corona-Sonderregeln
Die Anfang 2020 beschlossenen Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) infolge der Coronakrise wurden verlängert und laufen vorläufig noch bis Ende August 2022. Damit bleibt zum Beispiel der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt und der Wirtschaftsplan gilt fort. Außerdem haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 im Zuge der WEG-Reform einen Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters.

EEG-Umlage sinkt, CO2-Preis steigt
Beim Strom sinkt ab Januar 2022 die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Den Strom wird das unter dem Strich allerdings vorerst nicht preisgünstiger machen, da die Beschaffungskosten gestiegen sind. Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas ist zum 1.1.2022 von 25 auf 30 Euro gestiegen. Das macht das Heizen teurer. Für Eigentümer besteht die Möglichkeit, den Einbau einer neuen Heizung, die mit erneuerbaren Energien "arbeitet", fördern zu lassen.