Wer für das Alter vorsorgt und am Ende doch sein Vermögen doppelt versteuern muss, kann diese Doppelbesteuerung ggf. nun per Einzelfallprüfung aushebeln lassen.

So hat es der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 19.05.2021, X R 20/19 entschieden. Eine allgemeine Aussage, lässt sich von dem Urteil jedoch nicht ableiten. Einzelfälle können aber durchaus geprüft werden. Der BFH hat in seinem Urteil einige Grundsatzfragen geklärt, aber auch Spielraum für die Finanzämter offengelassen. Mehr Details finden Sie auf der Homepage vom Bundesfinanzhof: