Um die Bevölkerung auf Grund der erheblichen Preissteigerungen zu entlasten, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes ausgearbeitet.
Folgende steuerlichen Maßnahmen sind vorgesehen und sollen rückwirkend ab dem 01.01.2022 anzuwenden sein:
- Der Grundfreibetrag wird für 2022 auf 10.347,00 € angehoben (bei Ehepartnern verdoppelt sich der Betrag). Für Alleinstehende bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 69,00 € und bei Ehepartnern bis zu 138,00 €.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.000,00 € auf 1.200,00 €.
- Die Anhebung der Entfernungspauschale, die eigentlich erst 2024 erhöht werden sollte, ab dem 21. Kilometer wird auf 0,38 € erfolgen. Damit steigt auch die Mobilitätsprämie ab 2022 (vgl. §§ 101 ff. EstG.).
Auf Grund der Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, muss der Lohnsteuerabzug für die bereits erfolgten Gehaltsabrechnungen regelmäßig berichtigt werden (vgl. § 41c Abs. 1 Satz 2 EstG.).

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