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Gemeinsame Pressemitteilung der Haus & Grund Weimar und der MIT Weimar zu den erneuten Sachbeschädigungen im Stadtgebiet

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In den letzten Wochen ist eine massive Zunahme an Sachbeschädigungen und Verunstaltungen durch Schmierereien im Stadtgebiet festzustellen. Beinahe täglich finden derartig große Sachbeschädigungen im gesamten Stadtgebiet statt. „Wir rufen daher die Fraktionen und Mitglieder des Weimarer Stadtrates auf, in einer gemeinsamen Erklärung diese Sachbeschädigungen an öffentlichen und privaten Gebäuden sowie Einrichtungen auf das Schärfste zu verurteilen und gemeinsam Konsequenzen hieraus zu ziehen", so Menzel und Kronberg.

„Die kürzlich geschaffene Stabsstelle „Saubere Stadt" muss zwingend personell und finanziell gestärkt werden", fordern Menzel und Kronberg die Stadtverwaltung auf.
Durch Graffiti und sinnlose Schmierereien wird das Erscheinungsbild der Immobilie und der Kulturdenkmäler im nicht unerheblichen Maße verschlechtert. Damit ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Das Gesetz sieht dafür einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Ist ein Sprayer strafrechtlich verurteilt, so kann der betroffene Eigentümer sicher Schadensersatzansprüche geltend machen. In der Praxis jedoch werden meistens die Ermittlungsverfahren eingestellt, weil man den Tätern nicht habhaft wird.

Deshalb müssen in enger Zusammenarbeit mit dem städtischen Ordnungsamt und der Polizei Weimar die Verfolgung der Straftäter mehr im Fokus stehen. Sachbeschädigungen sind keine Kavaliersdelikte.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung geht es auch darum, Schadensersatzansprüche gegen die Täter durchzusetzen; schließlich sollen für die Kosten der Entfernung von Vandalismusschäden nicht die Steuerzahler aufkommen.

Dafür könnten die Stadtverwaltung oder andere Eigentümer/Besitzer einen Schuldtitel bei Gericht erwirken, der eine Vollstreckbarkeit von bis zu 30 Jahren hat. Dies bedeutet, dass die Täter 30 Jahre lang verpflichtet sind, den verursachten Schaden zu bezahlen, wenn diese zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzen.
Wie groß der Schaden ist, der alljährlich durch Sprayer entsteht, dazu gibt es nur grobe Schätzungen. Die belaufen sich auf 200 bis 500 Millionen Euro. Meist bleiben die Eigentümer und steuerzahlenden Bürger auf diesen Kosten sitzen.

Was die wenigsten Sprayer nicht wissen ist, dass durch die Sachbeschädigungen nicht nur die Eigentümer geschädigt werden, sondern auch deren Mieter und bei öffentlichen Einrichtungen und Objekte der Steuerzahler. Es gibt inzwischen aktuelle Rechtsprechungen, welche in ihren Urteilen bei der Umlagefähigkeit dieser Kosten zwischen Hausreinigungskosten und Instandsetzungskosten differenzieren: Wenn die Substanz des Gebäudes verletzt ist, entstehen danach bei der Beseitigung nicht umlagefähige Instandhaltungskosten. Verletzt die Schmiererei dagegen die Substanz nicht, so sei die Beseitigung eine Reinigungsarbeit, deren Kosten dann auf die Mieter im Einzelfall umlegbar sind. Die Chancen auf eine erfolgreiche Umlegbarkeit steigen, je Häufiger derartigen Schäden am Objekt auftreten.
Die Stadt Weimar wird aufgefordert, einen praktischen Vorschlag zu unterbreiten, der einen Anreiz schaffen soll, diese letztendlich feigen Täter zu ergreifen und haftbar zu machen. Ziel muss es sein, dass Täter nicht mehr sicher sein können, unerkannt zu bleiben.

Heinz-Jürgen Kronberg
Kreisvorsitzender
CDU-Kreisgeschäftsstelle Weimar
Erfurter Straße 12
99423 Weimar
Telefon: 01520 1961916
Telefax: 03643 906 571
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Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung
Weimar e.V.
Rathenauplatz 6
99423 Weimar
Telefon: +49 3643 53515
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