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Grundsteuerreform 2025 - Grundbesitzer müssen schon in diesem Jahr handeln!

Euphoria-Hausverwaltung
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Werten für den Einheitswert aus den Jahren 1964 für die alten Bundesländer und aus dem Jahr 1936 für die neuen Bundesländer. Das diese Werte veraltet sind liegt auf der Hand. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 2018 diese Grundlagen als verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Ab 2025 wird der Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert ersetzen.

Die Berechnung der Grundsteuer in Thüringen erfolgt dann mit folgender Formel:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Auch wenn die Grundsteuerreform erst 2025 in Kraft tritt, müssen Grundbesitzer schon in diesem Jahr aktiv werden. Ab dem 01. Juli 2022 kann die Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte über die Onlineplattform „Mein Elster" an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt werden und muss bis spätestens 01. Oktober 2022 erfolgt sein.

Folgende Angaben müssen Immobilienbesitzer übermitteln:
• Lage und Fläche des Grundstücks -> Auskünfte können Sie beim zuständigen Katasteramt einholen
• Bodenrichtwert -> Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-D (Bodenrichtwerte Deutschland) eingesehen werden
• Gebäudeart -> Diese ist bereits auf den bisherigen Einheitswertbescheiden aufgeführt
• Wohnfläche -> Diese wird lt. Wohnflächenverordnung ermittelt
• Baujahr des Gebäudes: -> Auskunft erteilt das Bauamt. Als Baujahr gilt das Jahr der Fertigstellung

Vermutlich werden die Hebesätze erst im Jahr 2024 angepasst, nachdem die neuen Grundsteuerwerte festgestellt worden. Ab 01. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuer erhoben.

Erfahren Sie mehr: 

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Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten. Städte und Gemeinden können weiterhin auf diese wichtige Einnahme bauen, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung finden Sie hier.

Die Euphoria Hausverwaltung GmbH berät Sie gern bei weiteren Fragen rund um die Grundsteuerreform. 

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