Skip to main content

News

Bleiben Sie auf dem Laufenden über Projekte, Einblicke und Neuigkeiten.

Immobilienabschreibungen ab 2023

Euphoria_AfA

Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude ist die jährliche Abschreibung von 2% auf 3% der Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöht wurden. Sonderabschreibungen nach § 7b EstG können für Wohnungen, die in dem Zeitraum 2023 – 2026 hergestellt wurden, nur noch in Anspruch genommen werden, wenn sie die Kriterien für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse/ Effizienzgebäude Stufe 40 aufweisen.

Immobilieneigentümer können auch für ab 2023 hergestellte Objekte eine höhere jährliche Regelabschreibung als die neu geltenden 3% nach Gesetz erreichen, wenn der Nachweis für eine kürzere Nutzungsdauer als die nach Gesetz vorgegebenen 33 Jahre erbracht wird (wir haben bereits am 03.08.2023 berichtet). 

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://euphoria-immobilien.de/

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2021 Euphoria GmbH
All rights reserved.