Mit Beschluss vom 08.07.2021 hatte das Bundesverfassungsgericht festgesetzt, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in Höhe von 0,5% monatlich (sogenannte Vollverzinsung) verfassungswidrig ist.

Die Bundesregierung hat nunmehr die Neuregelung des Zinssatzes beschlossen. Demnach wird der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a Abgabenordnung rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15% pro Monat gesenkt. Dies gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwillig geleisteten Zahlungen vor der Fälligkeit wird im Änderungsgesetz verankert und wird auch für die Gewerbesteuer gelten.

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