Von Patricia Botta auf Dienstag, 17. Mai 2022
Kategorie: News

Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes für 2022

Um die Bevölkerung auf Grund der erheblichen Preissteigerungen zu entlasten, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes ausgearbeitet.
Folgende steuerlichen Maßnahmen sind vorgesehen und sollen rückwirkend ab dem 01.01.2022 anzuwenden sein:
- Der Grundfreibetrag wird für 2022 auf 10.347,00 € angehoben (bei Ehepartnern verdoppelt sich der Betrag). Für Alleinstehende bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 69,00 € und bei Ehepartnern bis zu 138,00 €.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.000,00 € auf 1.200,00 €.
- Die Anhebung der Entfernungspauschale, die eigentlich erst 2024 erhöht werden sollte, ab dem 21. Kilometer wird auf 0,38 € erfolgen. Damit steigt auch die Mobilitätsprämie ab 2022 (vgl. §§ 101 ff. EstG.).
Auf Grund der Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, muss der Lohnsteuerabzug für die bereits erfolgten Gehaltsabrechnungen regelmäßig berichtigt werden (vgl. § 41c Abs. 1 Satz 2 EstG.).

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