Als allererstes stellen Sie unbedingt das Wasser in Ihrer Wohnung am Haupthahn ab. Informieren Sie Ihre Hausverwaltung/ Ihren Vermieter, falls die Hauptleitung in Ihrem Mietshaus betroffen ist. Um Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen, müssen Sie das austretende Wasser sofort auffangen.Stellen Sie ebenso den Strom für den betroffenen Bereich...