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Das ist neu für Mieter und Vermieter in 2025

neu in 2025

Im Jahr 2025 treten mehrere Neuerungen in Kraft, die sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Grundsteuerreform: Ab dem 1. Januar 2025 wird die reformierte Grundsteuer erhoben. Die genaue Höhe der neuen Grundsteuerbescheide ist in vielen Fällen noch unklar. Vermieter können die Grundsteuer weiterhin über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Erhöhung der CO₂-Abgabe: Der CO₂-Preis auf fossile Energien steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Dies verteuert das Heizen mit Öl oder Gas. Die zusätzlichen Kosten werden zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Gut sanierte Gebäude führen zu einem geringeren Anteil für Vermieter, während bei unsanierten Gebäuden der Vermieteranteil bis zu 95 Prozent betragen kann.

Pflichten zur Heizungsoptimierung: Vermieter sind verpflichtet, die Heizungsanlage überprüfen und optimieren zu lassen. Für Heizungsanlagen, die ab dem 30. September 2009 eingebaut wurden, muss die Prüfung und Optimierung spätestens 15 Jahre nach Einbau erfolgen. Beispielsweise muss eine Heizung aus dem Jahr 2010 bis spätestens Ende 2025 überprüft werden. Zudem ist der hydraulische Abgleich für neu eingebaute Heizungen Pflicht.

Mietpreisbremse: Das zugrunde liegende Bundesgesetz läuft nach aktueller Rechtslage am 31. Dezember 2025 aus. Es gibt Bestrebungen, die Regelung zu verlängern, jedoch ist die zukünftige Entwicklung derzeit ungewiss.

Einführung von Smart Metern: Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland von herkömmlichen Stromzählern auf Smart Meter umgestellt werden. In einigen Fällen sind Smart Meter bereits ab 2025 Pflicht, beispielsweise bei Immobilien mit Photovoltaikanlagen über sieben Kilowatt Leistung, Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen. Auch ohne diese Ausstattungen kann der Einbau sinnvoll sein, um von dynamischen Stromtarifen zu profitieren.

Wohngeldreform: Das Wohngeld wird ausgeweitet, um mehr Haushalte zu entlasten. Höhere Einkommensgrenzen und eine vereinfachte Antragstellung sollen insbesondere Alleinerziehenden zugutekommen.

Isolierungspflicht für Rohrleitungen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ab 2025 vor, dass Heizungs- und Wasserleitungen besser isoliert werden müssen. Eigentümer, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder.

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