Die Berechnung der Grundsteuer in Thüringen erfolgt dann mit folgender Formel:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Auch wenn die Grundsteuerreform erst 2025 in Kraft tritt, müssen Grundbesitzer schon in diesem Jahr aktiv werden. Ab dem 01. Juli 2022 kann die Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte über die Onlineplattform „Mein Elster" an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt werden und muss bis spätestens 01. Oktober 2022 erfolgt sein.
Folgende Angaben müssen Immobilienbesitzer übermitteln:
• Lage und Fläche des Grundstücks -> Auskünfte können Sie beim zuständigen Katasteramt einholen
• Bodenrichtwert -> Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-D (Bodenrichtwerte Deutschland) eingesehen werden
• Gebäudeart -> Diese ist bereits auf den bisherigen Einheitswertbescheiden aufgeführt
• Wohnfläche -> Diese wird lt. Wohnflächenverordnung ermittelt
• Baujahr des Gebäudes: -> Auskunft erteilt das Bauamt. Als Baujahr gilt das Jahr der Fertigstellung
Vermutlich werden die Hebesätze erst im Jahr 2024 angepasst, nachdem die neuen Grundsteuerwerte festgestellt worden. Ab 01. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuer erhoben.
Erfahren Sie mehr:
Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Die Euphoria Hausverwaltung GmbH berät Sie gern bei weiteren Fragen rund um die Grundsteuerreform.
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