Von Patricia Botta auf Dienstag, 19. April 2022
Kategorie: News

Grundsteuerreform 2025 - Grundbesitzer müssen schon in diesem Jahr handeln!

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Werten für den Einheitswert aus den Jahren 1964 für die alten Bundesländer und aus dem Jahr 1936 für die neuen Bundesländer. Das diese Werte veraltet sind liegt auf der Hand. Daher hat das Bundesverfassungsgericht 2018 diese Grundlagen als verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Ab 2025 wird der Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert ersetzen.

Die Berechnung der Grundsteuer in Thüringen erfolgt dann mit folgender Formel:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Auch wenn die Grundsteuerreform erst 2025 in Kraft tritt, müssen Grundbesitzer schon in diesem Jahr aktiv werden. Ab dem 01. Juli 2022 kann die Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte über die Onlineplattform „Mein Elster" an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt werden und muss bis spätestens 01. Oktober 2022 erfolgt sein.

Folgende Angaben müssen Immobilienbesitzer übermitteln:
• Lage und Fläche des Grundstücks -> Auskünfte können Sie beim zuständigen Katasteramt einholen
• Bodenrichtwert -> Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-D (Bodenrichtwerte Deutschland) eingesehen werden
• Gebäudeart -> Diese ist bereits auf den bisherigen Einheitswertbescheiden aufgeführt
• Wohnfläche -> Diese wird lt. Wohnflächenverordnung ermittelt
• Baujahr des Gebäudes: -> Auskunft erteilt das Bauamt. Als Baujahr gilt das Jahr der Fertigstellung

Vermutlich werden die Hebesätze erst im Jahr 2024 angepasst, nachdem die neuen Grundsteuerwerte festgestellt worden. Ab 01. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuer erhoben.

Erfahren Sie mehr: 

Bundesfinanzministerium - Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten

Die Euphoria Hausverwaltung GmbH berät Sie gern bei weiteren Fragen rund um die Grundsteuerreform. 

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