Von Patricia Botta auf Montag, 04. Juli 2022
Kategorie: News

Grundsteuerreform – Erinnerung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Die Abgabefrist der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform hat nun am 01.07.2022 begonnen und wird am 31.10.2022 enden. Wie wir bereits am 19. April berichtet haben, müssen alle Eigentümer von unbebauten oder bebauten Grundstücken, Erbbauberechtigte, Eigentümer von Grund und Boden, auf dem ein fremdes Gebäude steht, nun über das Onlineportal „Elster" ihrer Erklärungspflicht nachkommen. 

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