Ob ein Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, kann in Deutschland nur das BVerfG entscheiden. Sollte das BVerfG der Auffassung des FG Niedersachsens folgen, könnten Kapitalerträge zukünftig ebenfalls mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.
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Verfassungswidrige Abgeltungssteuer? – BBH Blog
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