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Ist die Abgeltungssteuer verfassungswidrig?

Euphoria_Abgeltungssteuer
Nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichtes (FG) in Hannover verstößt die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und ist deshalb verfassungswidrig. Wie mit Beschluss vom 18.3.2022 (Az. 7 K 120/21) bekanntgegeben wurde, liegt die Rechtsfrage nun dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vor.
Ob ein Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, kann in Deutschland nur das BVerfG entscheiden. Sollte das BVerfG der Auffassung des FG Niedersachsens folgen, könnten Kapitalerträge zukünftig ebenfalls mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden.

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