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Grundsteuer 2025 - Neubewertung und Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells?

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Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. April 2018, 1 BvL 11/1, war eine Neubewertung aller grundsteuerpflichtigen Immobilienobjekte erforderlich. Das BVerfG erklärte die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen, die auf Grundbesitzwerten aus dem Jahr 1964 beruhten, als nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz/GG) vereinbar. Dies führte zur Entwicklung eines umfassenden Gesetzespakets zur Grundsteuer und zu aufwendigen Grundsteuererklärungen im vergangenen Jahr.

Es ist fraglich, ob das neue Recht wie geplant am 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Gemäß einem vom Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das Grundsteuergesetz - zumindest in Bezug auf das Bundesmodell - verfassungswidrig.

In dem Gutachten wird unter anderem ein erheblicher konstruktiver Fehler des Gesetzes hinsichtlich der Zuständigkeiten beanstandet. Das Bundesmodell würde strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer eingreifen, anstatt ein eigenständiges Bewertungssystem für die Grundsteuer gemäß den ausdrücklichen Anforderungen des BVerfG zu schaffen. Stattdessen orientiert sich die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten, was zu einer Einflussnahme auf die Einkommensteuer führt. Gemäß der Verfassung müssen Einkommensteuer und Grundsteuer jedoch klar voneinander unterscheidbar sein. Darüber hinaus werden Zweifel an der Anwendung der Bodenrichtwerte geäußert, da diese systematische Bewertungslücken aufweisen und gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz/GG) verstoßen würden.

Das Bundesmodell gilt für 11 Bundesländer und ist verpflichtend. Allerdings haben Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen ihre eigenen Ländermodelle. Das Gutachten ergab, dass Steuerzahler aus den 11 Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, mehr als doppelt so stark belastet würden wie Immobilienbesitzer in Ländern mit einfacheren Systemen. 

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