Als allererstes stellen Sie unbedingt das Wasser in Ihrer Wohnung am Haupthahn ab. Informieren Sie Ihre Hausverwaltung/ Ihren Vermieter, falls die Hauptleitung in Ihrem Mietshaus betroffen ist. Um Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen, müssen Sie das austretende Wasser sofort auffangen.
Stellen Sie ebenso den Strom für den betroffenen Bereich ab. In schweren Fällen und wenn Ihre Wohnung unter Wasser steht, rufen Sie die Feuerwehr. Diese pumpt das Wasser aus der Wohnung heraus.
Dokumentieren Sie den Schaden und melden Sie ihn schnellstmöglich Ihrer Hausverwaltung/ Vermieter und Ihrer Versicherung.
Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden am Gebäude wie am Mauerwerk, Bodenbelägen, Gebäudezubehör, Sanitär- und Heizanlagen und Nebengebäuden ab.
Die Hausratversicherung reguliert Schäden an Ihren Möbeln, Hausrat und mitvermieteten Gegenständen. Sie zahlt auch, wenn der Wasserschaden durch Ihre Waschmaschine, den Geschirrspüler, beschädigte Wasserbetten oder tropfende Heizungsanlagen und Wärmepumpen passiert.
Die Haftpflichtversicherung greift bei Leitungswasserschäden, die z.B. den Nachbarn in Mitleidenschaft ziehen. Dies passiert beispielsweise, wenn eine durch Sie verursachte Rohrverstopfung zu einem Rohrbruch führt, der die Wohnung des Nachbarn beschädigt.
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